Albrechtice v Jizerských horách 518 +420 601 572 629

 

Machen Sie sich mit unserer Hausordnung vertraut

 

  1. In der Pension können nur Gäste untergebracht werden, die nach Vorlage eines Personalausweises, eines gültigen Reisepasses oder eines anderen gültigen Personalausweises einchecken. 2. Wenn ein untergebrachter Gast um Verlängerung des Aufenthalts bittet, kann ihm ein anderes Zimmer als das, in dem er ursprünglich untergebracht war, angeboten werden.
  2. Der Gast nutzt das Zimmer für den mit dem Pensionsbetreiber oder dessen Vertreter vereinbarten Zeitraum. Sofern der Aufenthaltsdauer nicht anders vereinbart wurde, checkt der Gast spätestens um 10:00 Uhr am Abreisetag aus. Während dieser Zeit wird das Zimmer von ihm freigegeben. Wenn der Gast dieses nicht tut, ist der Betreiber der Pension oder sein Vertreter berechtigt, den Preis des Aufenthalts für den folgenden Tag zu berechnen oder das Zimmer ohne Zustimmung des Gastes zu räumen.
  3. Von 22:00 bis 7:00 Uhr ist der Gast verpflichtet, die Nachtruhe einzuhalten.
  4. Am Anreisetag kann der Gast frühestens um 14.00 Uhr in der Pension einchecken, es sei denn, es wurde mit dem Betreiber oder seinem Vertreter eine andere Uhrzeit vereinbart.
  5. Es ist nicht gestattet, eigene Alkoholgetränke und Lebensmittel in die öffentlichen Bereiche der Pension mitzubringen und da zu konsumieren, sofern mit dem Pensionsbetreiber oder seinem Vertreter nichts anderes vereinbart wurde.
  6. Im Zimmer oder in den Aufenthaltsräumen darf der Gast ohne Zustimmung des Pensionsbetreibers oder dessen Vertreters keine Einrichtungen umstellen, keine Reparaturarbeiten und keine Eingriffe ins Stromnetz oder eine andere Installation durchführen.
  7. Es ist nicht gestattet, eigene Elektrogeräte mit Ausnahme von Rasierapparaten oder Massagegeräten, Haartrocknern und Ladegeräten für Mobiltelefone und Laptops zu verwenden. Für den Fall, dass der Gast Elektrogeräte ohne Zustimmung des Betreibers oder dessen Vertreters verwendet, wird der Gast aus dem Zimmer verwiesen und mit einer Geldstrafe von bis zu 5 000 CZK belegt. 
  8. Beim Verlassen des Zimmers ist der Gast verpflichtet, das Licht auszuschalten, Elektrogeräte, die nicht in Abwesenheit von Personen verwendet werden, auszuschalten und die Fenster zu schließen. Nach 19.00 Uhr ist der Gast verpflichtet, beim Eintritt in die Pension den Haupteingang zu verschließen.
  9. Das Rauchen ist in allen Bereichen der Pension verboten.
  10. Der Gast ist verpflichtet, den etwaigen Verlust von Schlüsseln unverzüglich dem Betreiber oder dessen Vertreter zu melden und den dadurch verursachten Schaden (500 CZK) zu bezahlen. Penzion Sally, Albrechtice v Jizerských horách 518, 468 43 Tel.: +420 601 572 629, E-mail: info@penzionsally.cz
  11. Aus Sicherheitsgründen ist nicht gestattet, Kinder unter 10 Jahren ohne Aufsicht eines Erwachsenen im Zimmer und in anderen Aufenthaltsbereichen der Pension zu lassen. Die Eltern sind für die Sicherheit ihrer Kinder in allen Bereichen der Pension verantwortlich.
  12. Der Gast haftet gemäß den geltenden Vorschriften für Schäden, die er am Pensionseigentum verursacht.
  13. Die Pension ist nicht verantwortlich für Gegenstände, die der Gast in die Pension gebracht und da abgelegt hat, falls diese Gegenstände nicht auf einem dafür vorgesehenen Platz aufbewahrt wurden. Die Pension ist nur dann für Geld und Wertsachen verantwortlich, wenn sie diese gegen Empfangsbestätigung in Gewahrsam genommen hat.
  14. Es ist möglich, die Pension nur auf Zufahrtsstraßen mit Kraftfahrzeugen zu erreichen und an vorgesehenen Stellen zu parken. Es ist nicht gestattet, den Motor laufen zu lassen.
  15. Beschwerden von Gästen und mögliche Vorschläge zur Verbesserung der Leistungen der Pension werden vom Pensionsbetreiber oder dessen Vertreter angenommen.
  16. Jeder Gast ist verpflichtet, die Brandschutzbestimmungen einzuhalten, sich mit den Alarmrichtlinien vertraut zu machen – ggf. mit anderen veröffentlichten Unterlagen und Anweisungen zur Gewährleistung des Brandschutzes, die sich in der Eingangshalle der Pension befinden.
  17. Der Gast, der in dieser Pension untergebracht ist, ist verpflichtet, diese Hausordnung zu befolgen. Im Falle eines Verstoßes durch den Gast hat die Verwaltung der Pension das Recht, das Vertragsverhältnis mit ihm unverzüglich und ohne Ausgleich zu kündigen.
  18. Das Betreten der umliegenden Grundstücke der Pension, des Gartens und Parkplatzes erfolgt nur auf eigenes Risiko des Gastes.
  19. Die Buchungsgebühr (50% des Gesamtpreises der Unterkunft) muss spätestens 5 Werktage nach Ausstellung der Anzahlungsrechnung bezahlt werden. Die Buchungsgebühr ist nicht rückzahlbar, es wird jedoch ein alternativer Termin bis zum Ende des gleichen Jahres, in dem Sie anreisen wollten, angeboten. Der Restbetrag wird bei der Ankunft in bar bezahlt.